von Küssow +(von Zastrow gen. v. K.)
Stammsitz Klein
Küssow, sw.
Stargard |
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Genealogisches Reichs- und Staats-Handbuch |
1762, 208 |
Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Gräflichen Häuser |
1865-1882 |
Genealogien und beziehungsweise Familienstiftungen Pommerscher, besonders ritterschaftlicher Familien, 1842 |
I, 260 |
Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexicon |
V, 323 |
Siebmacher’s großes Wappenbuch |
III, 1. Abt. Seite 16 |
»Küssow. (Jm Mannesstamme erloschen.) Evang. - Jn Pommern. - Pommerischer Uradel. - Erasmus Ernst Friedrich von Küssow, kurtrierischer Kammerherr, ward am 7. Sept. 1723 in den Reichsgrafenstand erhoben, 1724 von Schweden und am 8. August 1752 von Preußen für Karl Wilhelm, Balthasar Heinrich Ehrenreich, Karl Adam Friedrich und Joachim Friedrich anerkannt. Der Mannesstamm des gräflichen Hauses starb am 17. Januar 1824 mit Ludwig Julius Erasmus Reichsgrafen von Küssow aus. - W.: quadrirt und mit einem mit einer gräflichen Krone gekrönten goldenen Mittelschild, worin ein aufrecht stehender, ausgerissener schwarzer Baumstamm mit seinen Wurzeln und drei aus dem obern Ende neben einander hervorwachsenden rothen Blättern erscheint (Stammwappen). 1 u. 4 in Silber zwei rothe Querbalken, aus dem untern derselben wächst einwärts gekehrt ein gekrönter schwarzer Bär (an Anderen ein Hund) hervor; 2 u. 3 in Gold zwei schrägerechte schwarze Balken. Drei Helme, von denen der erste und zweite gekrönt sind. Der erste mit schwarzsilberner Decke trägt den wachsenden Bär; der zweite mit rothgoldener Decke eine wachsende und vorwärts gekehrte, roth gekleidete gekrönte Jungfrau, welche in den seitwärts erhobenen Händen je ein rothes Blatt hält und ein gleiches auf der Krone ihres Hauptes trägt; auf dem dritten, nicht gekrönten Helm mit schwarzgoldenem Wulst und gleicher Decke erscheint ein Pfauenwedel. Schildhalter: zwei gekrönte rothe Greife.« (S. 473, Gotha. genealog. Taschenbuch der gräflichen Häuser, 38. Jg. 1865) |
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